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Kieferorthopädie Praxis
Kieferorthopädie Praxis

Kieferorthopädie für Kids

Je früher, desto besser! Denn je früher die Behandlung beginnt, desto einfacher ist es, Zahn- und Kieferfehlstellungen zu erkennen und den optimalen Behandlungsbeginn festzulegen.

Vorsorge

Ab welchem Alter ist ein Besuch beim Kieferorthopäden sinnvoll?

Manche Zahn- oder Kieferfehlstellungen werden durch ungünstige Angewohnheiten verursacht oder zumindest begünstigt.

Eine frühe Vorstellung Ihres Kindes in unserer Praxis kann in folgenden Altersgruppen sinnvoll sein:

Ab dem 3. Lebensjahr
kann zum Beispiel das Daumenlutschen eine dauerhafte Mundatmung oder zumindest eine dauerhaft offene Mundhaltung zu Zahn- und Kieferfehlstellungen führen.
Zwischen dem 4. und 9. Lebensjahr
kann es bereits sinnvoll sein Ihr Kind bei uns vorzustellen, falls Ihr Kind eine stark vergrößerte Frontzahnstufe (Abstand zwischen den Schneidekanten der oberen und unteren Schneidezähne), eine deutlich sichtbare Abweichung des Unterkiefers hin zu einer Seite oder Schwierigkeiten hat, die Lippen locker zu schließen.

Ihr Zahnarzt, der Schulzahnarzt (zahnärztlicher Dienst des Gesundheitsamtes) oder Sie selbst haben entschieden, dass bei Ihrem Kind eine kieferorthopädische Therapie notwendig ist.

Beratung

Bei einem Besuch bei uns wird in einem ausführlichen Beratungstermin, der zahnmedizinisch-kieferorthopädische Befund Ihres Kindes aufgenommen und mit Ihnen zusammen besprochen.

Der erste Besuch

Es wird geklärt, ob eine kieferorthopädische Therapie zum aktuellen Zeitpunkt erforderlich ist oder wann das richtige Alter ist, um mit einer Therapie zu beginnen sowie welche Schritte als nächstes am sinnvollsten sind.

Sollten zur Einschätzung des Befundes Röntgenbilder erforderlich sein, können wir diese mit unserem strahlungsarmen digitalen Röntgen sofort anfertigen und direkt im Anschluss mit Ihnen besprechen.

Wir versuchen stets möglichst kurze und effiziente Behandlungen für Ihr Kind zu gewährleisten.

Falls eine kieferorthopädische Therapie indiziert sein sollte, können wir die erforderlichen Unterlagen sofort erstellen. Dies dauert je nach Befund und erforderlichen Unterlagen 10-20 Minuten. Selbstverständlich können Sie aber auch einen separaten Termin dafür vereinbaren.

Hinweise

Rechtliche Grundlagen zur Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkassen

Nach § 29 Abs.1 des Sozialgesetzbuches V haben Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen einen Leistungsanspruch, wenn eine Kiefer- oder Zahnfehlstellung vorliegt, die das Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen erheblich beeinträchtigt. Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.

Durch das 2002 eingeführte System der kieferorthopädischen Indikationsgruppen (kurz KIG) wurden bestimmte Zahnstellungsanomalien aus der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen, obwohl Funktionsstörungen vorliegen, die aus medizinischen/zahnmedizinischen Gründen behandlungswürdig sind.

Behandlungsbeginn

Die Richtlinien für die kieferorthopädische Behandlung (Ziffer 12) bestimmen u. a., dass eine Behandlung erst in der zweiten Phase des Wechselgebisses begonnen werden darf. Dadurch sollen unnötig lange Behandlungszeiten vermieden werden, da kieferorthopädische Maßnahmen erst nach dem völligen Abschluss des Zahnwechsels zu beenden sind.

Es gibt aber eine Reihe von Zahnfehlstellungen, für die eine frühere Behandlung besser ist. Dadurch kann nicht nur eine Verschlimmerung der Anomalie vermieden werden, sondern auch die womöglich daraus resultierende notwendige Entfernung von bleibenden, gesunden Zähnen möglichst vermieden werden.

Diagnostik

Am Anfang einer kieferorthopädischen Behandlung steht eine sorgfältige Diagnostik.

Hierzu werden Fotos, Kiefermodelle und digitale Röntgenbilder erstellt. Die digitale Röntgentechnik ermöglicht das Erstellen von Röntgenbildern mit möglichst geringer Strahlenbelastung. Mit dem computergestützten Vermessen dieser diagnostischen Unterlagen werden die erforderlichen Informationen gewonnen, um einen genauen Therapieplan aufzustellen.

  • Intraoralscan

    Auf Wunsch ist es möglich, die Zahnstellung ihres Kindes durch einen Intraoralscan zu erfassen. Dabei wird mit einer kleinen, ca. fingergroßen Kamera die Zahnstellung digitalisiert und im Computer gespeichert. Dadurch kann ein konventioneller Abdruck mittels Alginatpaste vermieden werden.

  • 3D-Röntgen

    In schwierigen Situationen kann eine 3D-Röntgendiagnostik notwendig sein. Wir sind stolz, Ihnen als erste Kieferorthopädiepraxis in Ostbrandenburg diese 3D-Röntgendiagnostik hier in unserer Praxis anbieten zu können. Durch die dreidimensionale Darstellung der Zähne, Zahnwurzeln etc. sowie der umgebenden Strukturen können wir somit auch bei schwierigen Ausgangslagen eine sichere und fundierte Therapieentscheidung treffen und Ihrem Kind somit eine sichere und präzise Kieferorthopädie anbieten.

  • Kiefergelenkdiagnostik

    Laut einer repräsentativen Studie bei 900 Kindern und Jugendlichen weisen 25-40 % aller Kinder und Jugendlichen mit Zahnfehlstellungen bereits vor kieferorthopädischer Therapie versteckte Kiefergelenkbefunde auf. Diese Befunde können verständlicherweise nur dann im Rahmen einer kieferorthopädischen Therapie Berücksichtigung finden bzw. therapiert werden, wenn sie zuvor durch eine spezifische Diagnostik zielgerichtet erhoben worden sind.

    Wir empfehlen daher jedem Patienten, eine solche Kiefergelenkdiagnostik durchführen zu lassen. Dazu verwenden wir das funktionsanalytische Konzept der manuellen Strukturanalyse nach Prof. Axel Bumann.

Planung

Die erstellten diagnostischen Unterlagen werden bei uns computergestützt ausgewertet und danach der kieferorthopädische Behandlungsplan erstellt.

Besprechung des Behandlungsplans

Er gibt Auskunft über die jetzigen kieferorthopädischen Befunde, die geplanten Behandlungsziele, die geplanten Behandlungsmittel und geplante Therapiedauer.

Falls es mehrere gleichwertige Therapiealternativen geben sollte, werden Sie natürlich in den Entscheidungsprozess eingebunden. Meistens ergibt sich jedoch ein Therapieweg, der für die Ausgangslage Ihres Kindes der Beste ist, da er zu einem optimalen ästhetischen und funktionellen Ergebnis führt.

Jede Behandlungsplanung wird mit Ihnen ausführlich und anschaulich besprochen, damit Sie genau über den Weg und die Ziele der Behandlung informiert sind.

Bei gesetzlich versicherten Patienten bei denen eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse gerechtfertigt ist, muss die Behandlung durch die Krankenkasse genehmigt werden. Wir kümmern uns um die Kommunikation mit Ihrer Krankenkasse.

Therapie

Eine kieferorthopädische Therapie erfordert über einen langen Zeitraum die Mitarbeit des Patienten. Dabei wird sicherlich die verständnisvolle Begleitung und Ermutigung durch die Eltern sehr wichtig sein.

Herausnehmbare
Zahnspangen

16 Stunden pro Tag
Bei herausnehmbaren Zahnspangen ist eine tägliche Tragezeit von durchschnittlich 16 Stunden pro Tag erforderlich.

8-12 Wochen
Die Kontrolluntersuchungen bei uns erfolgen in Abständen von 8-12 Wochen.

Festsitzende
Zahnspangen

Gute Mundhygiene
Bei festsitzenden Zahnspangen ist eine gute Mundhygiene als Voraussetzung erforderlich.

Alle 6 Wochen
Die Kontrolluntersuchungen bei uns erfolgen in Abständen von ca. 6 Wochen.

Kosten

Bei gesetzlich versicherten Patienten

Nach Genehmigung des kieferorthopädischen Behandlungsplans durch die Krankenkassen werden die Basiskosten voll übernommen. Allerdings sehen die gesetzlichen Regelungen vor, dass Sie einen Teil davon zunächst selbst auslegen müssen. Dieser Eigenanteil beträgt 20%. Falls Sie mehr als ein Kind in kieferorthopädischer Behandlung haben, beträgt dieser Anteil ab jedem weiteren Kind 10% der Kosten.

Nach Ende eines jeden Quartals wird Ihnen gemäß den gesetzlichen Vorgaben Ihr Eigenanteil in Höhe von 20% in Rechnung gestellt. 80% der Behandlungskosten übernimmt bis zum Abschluss der Behandlung Ihre Krankenkasse für Sie.

Bitte bewahren Sie die Eigenanteilsrechnungen gut auf. Denn sobald die Behandlung abgeschlossen ist, erstattet Ihre Krankenkasse alle gezahlten Eigenanteile zurück. Die Erstattung des Eigenanteils nach Abschluss der Behandlung ist auch als Belohnung für das "Durchhalten" gedacht.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass bei einem Behandlungsabbruch eine Erstattung des von Ihnen getragenen Kostenanteils nicht möglich ist.

Kosten bei privat versicherten Patienten/Beihilfe-berechtigten Patienten

Grundlage für eine Kostenübernahme durch Ihre private Krankenversicherung ist der jeweilige abgeschlossene Versicherungsvertrag. Dieser kann die 100%ige Erstattung vorsehen, aber auch eine geringere Kostenübernahme. Ein Ausschluss bestimmter Leistungen oder eine besondere Wartefrist kann vertraglich vereinbart sein. Vor Einleitung einer kieferorthopädischen Behandlung empfiehlt es sich daher, sich über den Leistungsumfang der Versicherung durch Lektüre der entsprechenden Klauseln des abgeschlossenen Vertrages zu informieren.

Nach Anfertigung der diagnostischen Unterlagen erstellen wir einen kieferorthopädischen Behandlungs- und Kostenplan, der bei Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle einzureichen ist. Eine Genehmigung derselben ist in der Regel nicht erforderlich.

Für die Teilerstattung kieferorthopädischer Behandlungskosten durch Beihilfestellen gelten die bundes- oder länderspezifischen Beihilfevorschriften. Wie die Verträge der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich auch die Beihilfevorschriften der einzelnen Länder teilweise deutlich, so dass es aus unserer Sicht sinnvoll ist, sich im Vorfeld einer geplanten Behandlung darüber zu informieren.