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Kieferorthopädie Praxis
Kieferorthopädie Praxis

Kieferorthopädie für Erwachsene

Immer mehr Erwachsene entscheiden sich für eine kieferorthopädische Behandlung. Gesunde und gerade Zähne sind nicht nur ästhetisch sondern tragen auch zu mehr Lebensqualität bei.

Die beliebtesten Zahnspangenarten unserer Erwachsenen Patienten:

Invisalign®
Schienen

Transparent, komfortabel und herausnehmbar.

Festsitzende
Zahnspange

Keramikbrackets sind zahnfarben und wenig sichtbar.

Linguale
Zahnspange

Die Zahnspange auf der Innenseite der Zähne.

Ihr Zahnarzt oder Sie selbst haben entschieden, dass eine kieferorthopädische Therapie notwendig ist.

Ablauf

Ihr Zahnarzt oder Sie selbst haben entschieden, dass bei Ihnen eine kieferorthopädische Therapie durchgeführt werden soll. Ihr erster Besuch bei uns beginnt mit einer umfassenden Beratung.

Ihr erster Besuch

Bei einem ersten Besuch bei uns möchten wir zuerst Ihre Wünsche und Erwartungen an eine kieferorthopädische Therapie erfahren.

Selbstverständlich ist diese erste Beratung auch für gesetzlich versicherte Patienten kostenfrei.

Danach wird ausführlich Ihr zahnmedizinisch-kieferorthopädischer Befund aufgenommen und anschließend mit Ihnen zusammen besprochen, ob und auf welchem Wege Ihre Wünsche realisiert werden können.

Sollten zur Einschätzung des Befundes Röntgenbilder erforderlich sein, können wir diese mit unserem strahlungsarmen digitalen Röntgen sofort anfertigen und direkt im Anschluss mit Ihnen besprechen. Wir versuchen stets möglichst kurze und effiziente Behandlungen für unsere Patienten zu gewährleisten.

Falls eine kieferorthopädische Therapie begonnen werden soll, können wir die erforderlichen Unterlagen sofort erstellen. Dies dauert je nach Befund und erforderlichen Unterlagen 10-20 Minuten. Selbstverständlich können Sie aber auch einen separaten Termin dafür vereinbaren.

Diagnostik

Am Anfang einer kieferorthopädischen Behandlung steht eine sorgfältige Diagnostik. Hierzu werden Fotos, Kiefermodelle und digitale Röntgenbilder erstellt. Die digitale Röntgentechnik ermöglicht das Erstellen von Röntgenbildern mit möglichst geringer Strahlenbelastung. Mit dem computergestützten Vermessen dieser diagnostischen Unterlagen werden die erforderlichen Informationen gewonnen, um einen genauen Therapieplan aufzustellen.

  • Intraoralscan

    Es ist möglich, ihre Zahnstellung durch einen Intraoralscan zu erfassen. Dabei wird mit einer kleinen, ca. fingergroßen Kamera die Zahnstellung digitalisiert und im Computer gespeichert. Dadurch kann ein konventioneller Abdruck mittels Alginatpaste vermieden werden.
  • 3D-Röntgen

    In schwierigen Situationen kann eine 3D-Röntgendiagnostik notwendig sein. Wir sind stolz, Ihnen als erste Kieferorthopädiepraxis in Ostbrandenburg diese 3D-Röntgendiagnostik hier in unserer Praxis anbieten zu können. Durch die dreidimensionale Darstellung der Zähne, Zahnwurzeln etc. sowie der umgebenden Strukturen können wir somit auch bei schwierigen Ausgangslagen eine sichere und fundierte Therapieentscheidung treffen und Ihnen somit eine sichere und präzise Kieferorthopädie anbieten.
  • Kiefergelenkdiagnostik

    Laut einer repräsentativen Studie bei 900 Probanden weisen 25-40 % aller Patienten mit Zahnfehlstellungen bereits vor einer kieferorthopädischen Therapie versteckte Kiefergelenkbefunde auf. Diese Befunde können aber nur dann berücksichtigt werden bzw. therapiert werden, wenn sie zuvor durch eine spezifische Diagnostik zielgerichtet erhoben wurden.

    Wir empfehlen daher jedem Patienten, eine solche Kiefergelenkdiagnostik durchführen zu lassen. Dazu verwenden wir das funktionsanalytische Konzept der manuellen Strukturanalyse nach Prof. Axel Bumann.

Voraussetzungen

Voraussetzung für eine kieferorthopädische Therapie ist ein derzeit entzündungsfreier Zahnhalteapparat. Auch die durch eine Parodontitis verursachte Zahnstellungsänderung ist nach der parodontalen Therapie beim Hauszahnarzt durch eine kieferorthopädische Behandlung durch uns wieder zu einem schönen Lächeln ausformbar. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, steht der Planung nichts mehr im Wege.

Planung

Jede Behandlungsplanung wird mit Ihnen ausführlich und anschaulich besprochen, damit Sie genau über den Weg und die Ziele der Behandlung informiert sind.

Besprechung Ihres Behandlungsplans

Die erstellten diagnostischen Unterlagen werden bei uns computergestützt ausgewertet und danach der kieferorthopädische Behandlungsplan erstellt.

Er gibt Auskunft über die jetzigen kieferorthopädischen Befunde, die geplanten Behandlungsziele, die geplanten Behandlungsmittel und geplante Therapiedauer.

Falls es mehrere gleichwertige Therapiealternativen geben sollte, werden Sie selbstverständlich in den Entscheidungsprozess eingebunden.

Meistens ergibt sich jedoch ein Therapieweg, der bei Ihrer Ausgangslage der Beste ist, da er zu einem optimalen ästhetischen und funktionellen Ergebnis führt.

Bei gesetzlich versicherten Patienten bei denen eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse gerechtfertigt ist, muss die Behandlung durch die Krankenkasse genehmigt werden.

Wir kümmern uns um die Kommunikation mit Ihrer Krankenkasse.

Kosten

Bei gesetzlich versicherten Patienten

Die Behandlung von Erwachsenen wird in der Regel nicht von einer gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Ausnahmen bilden schwerwiegende Kieferfehlstellungen, die auch kieferchirurgisch korrigiert werden müssen. Hierbei erfolgt die Kostenübernahme durch eine gesetzliche Krankenversicherung.

Auch wenn eine gesetzliche Krankenkasse die Behandlungskosten übernimmt, tragen Sie zunächst einen Anteil von 20 % der Kosten, die Sie nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung von der Krankenkasse zurückerstattet bekommen. Bestimmte Wunschleistungen, wie Keramikbrackets, eine Kiefergelenkdiagnostik, Bögen aus besonderen Materialien oder eine Glattflächenversieglung zum Schutz vor Karies übernimmt die Krankenkasse jedoch nicht. Diese Wunschleistungen tragen Sie in jedem Fall privat.

Bei privat versicherten Patienten

Grundlage für eine Kostenübernahme durch Ihre private Krankenversicherung ist der jeweilige abgeschlossene Versicherungsvertrag. Dieser kann die 100%ige Erstattung vorsehen, aber auch eine geringere Kostenübernahme. Ein Ausschluss bestimmter Leistungen oder eine besondere Wartefrist kann vertraglich vereinbart sein. Vor Einleitung einer kieferorthopädischen Behandlung empfiehlt es sich daher, sich über den Leistungsumfang der Versicherung durch Lektüre der entsprechenden Klauseln des abgeschlossenen Vertrages zu informieren.

Nach Anfertigung der diagnostischen Unterlagen erstellen wir einen kieferorthopädischen Behandlungs- und Kostenplan, der bei Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle einzureichen ist. Eine Genehmigung derselben ist in der Regel nicht erforderlich.

Beihilfeberechtigten Patienten

Für die Teilerstattung kieferorthopädischer Behandlungskosten durch Beihilfestellen gelten die bundes- oder länderspezifischen Beihilfevorschriften. Wie die Verträge der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich auch die Beihilfevorschriften der einzelnen Länder teilweise deutlich, so dass es aus unserer Sicht sinnvoll ist, sich im Vorfeld einer geplanten Behandlung darüber zu informieren.

Steuerspartipp

Eine kieferorthopädische Behandlung kann als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommenssteuererklärung angegeben werden. Schnell wird hierbei der so genannte Freibetrag überschritten und somit die Kosten dann steuerlich geltend gemacht werden.