Die Behandlung von Erwachsenen wird in der Regel nicht von einer gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Ausnahmen bilden schwerwiegende Kieferfehlstellungen, die auch kieferchirurgisch korrigiert werden müssen. Hierbei erfolgt die Kostenübernahme durch eine gesetzliche Krankenversicherung.
Auch wenn eine gesetzliche Krankenkasse die Behandlungskosten übernimmt, tragen Sie zunächst einen Anteil von 20 % der Kosten, die Sie nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung von der Krankenkasse zurückerstattet bekommen. Bestimmte Wunschleistungen, wie Keramikbrackets, eine Kiefergelenkdiagnostik, Bögen aus besonderen Materialien oder eine Glattflächenversieglung zum Schutz vor Karies übernimmt die Krankenkasse jedoch nicht. Diese Wunschleistungen tragen Sie in jedem Fall privat.