Nach Genehmigung des kieferorthopädischen Behandlungsplans durch die Krankenkassen werden die Basiskosten voll übernommen. Allerdings sehen die gesetzlichen Regelungen vor, dass Sie einen Teil davon zunächst selbst auslegen müssen. Dieser Eigenanteil beträgt 20%. Falls Sie mehr als ein Kind in kieferorthopädischer Behandlung haben, beträgt dieser Anteil ab jedem weiteren Kind 10% der Kosten.
Nach Ende eines jeden Quartals wird Ihnen gemäß den gesetzlichen Vorgaben Ihr Eigenanteil in Höhe von 20% in Rechnung gestellt. 80% der Behandlungskosten übernimmt bis zum Abschluss der Behandlung Ihre Krankenkasse für Sie.
Bitte bewahren Sie die Eigenanteilsrechnungen gut auf. Denn sobald die Behandlung abgeschlossen ist, erstattet Ihre Krankenkasse alle gezahlten Eigenanteile zurück. Die Erstattung des Eigenanteils nach Abschluss der Behandlung ist auch als Belohnung für das "Durchhalten" gedacht.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass bei einem Behandlungsabbruch eine Erstattung des von Ihnen getragenen Kostenanteils nicht möglich ist.